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HEXLE

Genehmigte Unterauftragsverarbeiter - HEXLE Development & IT Solutions e.U.

Genehmigte Unterauftragsverarbeiter - HEXLE Development & IT Solutions e.U.

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Name des Sub-ProzessorsDienstleistung/VerarbeitungstätigkeitDatenkategorienStandortDrittlandsgarantieAdresseDatenschutzinformationen
IONOS SEHosting-Provider (Webhosting, E-Mail, Datenbanken)Server-Logs, Kundendaten, E-Mail-DatenDeutschland (EU)—Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurDatenschutzerklärung
Cloudflare Inc.Content Delivery Network, DDoS-SchutzIP-Adressen, HTTP-Header, ZugriffsdatenUSAEU-US Data Privacy Framework (DPF); ergänzend SCCs101 Townsend St, San Francisco, CA 94107Datenschutzerklärung
Pein GbRHosting-Provider (Server-Infrastruktur)Server-Logs, KundendatenDeutschland (EU)—Käthe-Kollwitz-Weg 24, 23558 LübeckDatenschutzerklärung
Microsoft CorporationMicrosoft Clarity (Webanalyse)Pseudonymisierte Nutzungsdaten, gekürzte IP-Adressen, Klick-/ScrollverhaltenUSAEU-US Data Privacy Framework (DPF); ergänzend SCCsOne Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399Datenschutzerklärung
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.ZahlungsdienstleisterZahlungsdaten, Name, E-MailLuxemburg (EU)—22-24 Boulevard Royal, L-2449 LuxembourgDatenschutzerklärung
Stripe Inc.ZahlungsdienstleisterZahlungsdaten, Name, E-MailUSAEU-US Data Privacy Framework (DPF); ergänzend SCCs510 Townsend St, San Francisco, CA 94103Datenschutzerklärung
JetBrains s.r.o.YouTrack — Helpdesk und ProjektmanagementSupportanfragen, Kontaktdaten, ProjektdatenTschechien (EU)—Na Hřebenech II 1718/8, 14000 Prag 4Datenschutzerklärung

2. Kundenseitig konfigurierte Dienste und technische Zustellinfrastruktur

Abschnitt betitelt „2. Kundenseitig konfigurierte Dienste und technische Zustellinfrastruktur“

Nicht jede Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit der Nutzung der HEXLE-Produkte stattfindet, erfolgt durch einen Unterauftragsverarbeiter von HEXLE. Abzugrenzen sind insbesondere die folgenden Konstellationen:

a) Kundenseitig konfigurierte Dienste. Einzelne HEXLE-Produkte erlauben es dem Auftraggeber, eigene Zugänge zu Drittdiensten zu hinterlegen oder Schnittstellen zu aktivieren. Diese Dienste werden nicht von HEXLE beauftragt, sondern vom Auftraggeber selbst ausgewählt und konfiguriert; HEXLE ist insoweit nicht Auftraggeber des jeweiligen Anbieters und der Dienst ist kein Unterauftragsverarbeiter von HEXLE. Die datenschutzrechtliche Beziehung besteht unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter. Beispiele hierfür sind:

  • die lesende Anbindung an WebUntis (Untis GmbH) in HEXLE Education,
  • ein vom Auftraggeber hinterlegtes eigenes E-Mail-Postfach (SMTP/IMAP) im gesondert lizenzierten Modul „Mail” (Support-Postfach und E-Mail-Korrespondenz); der Versand der Systemnachrichten unserer Produkte erfolgt demgegenüber über die eigene Mailinfrastruktur von HEXLE,
  • externe Single-Sign-on-Anbieter (OIDC), die der Auftraggeber je Unternehmen einrichtet,
  • die vom Auftraggeber gewählten und je Mandant konfigurierten Zahlungsdienstleister, soweit der Auftraggeber ein eigenes Vertragsverhältnis zu diesen unterhält.

b) Technische Zustellinfrastruktur für Browser-Benachrichtigungen. Versendet ein Produkt Push-Benachrichtigungen an den Browser oder das Endgerät eines Nutzers, erfolgt die technische Zustellung zwingend über den Push-Dienst des jeweiligen Browser- bzw. Betriebssystemherstellers. Übertragen werden dabei eine verschlüsselte Nachricht und eine geräteindividuelle Zustelladresse; eine Übermittlung an Anbieter außerhalb der EU lässt sich dabei nicht ausschließen. Auf die Auswahl dieses Dienstes hat weder HEXLE noch der Auftraggeber Einfluss, da sie durch den vom Nutzer eingesetzten Browser bestimmt wird.

c) Aktualität. Die Liste in Abschnitt 1 wird laufend gepflegt. Änderungen an dieser Liste werden dem Auftraggeber nach dem in Abschnitt 4 beschriebenen Verfahren mitgeteilt.

Mit jedem der in Abschnitt 1 genannten Unterauftragsverarbeiter hat HEXLE einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen, der die Einhaltung der gleichen Datenschutzpflichten sicherstellt, die zwischen HEXLE und dem jeweiligen Auftraggeber gelten.

4. Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter

Abschnitt betitelt „4. Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter“

Beabsichtigt HEXLE, einen neuen Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, wird der Auftraggeber mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Änderung schriftlich oder per E-Mail informiert. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb dieser Frist begründeten Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Erhebt der Auftraggeber begründeten Einspruch, wird HEXLE den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht einsetzen. Können sich die Parteien nicht auf eine alternative Lösung einigen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Dienst zu.

Stand: September 2026