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HEXLE

Allgemeine Geschäftsbedingungen - HEXLE Development & IT Solutions e.U.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - HEXLE Development & IT Solutions e.U.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der HEXLE Development & IT Solutions e.U., Inhaber Benjamin Hauser, Zehentstraße 9, 6830 Rankweil, Austria, 621822w, ATU80447107, Firmenbuchgericht: Landesgericht Feldkirch, Mitglied der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV), Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT), Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im Folgenden “HEXLE”). Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Vertrags, der zwischen HEXLE und dem Kunden abgeschlossen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch HEXLE ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Produkt- oder leistungsspezifische Bestimmungen in gesonderten Vereinbarungen oder Leistungsbeschreibungen gehen diesen Rahmen-AGB vor, sofern sie ausdrücklich abweichende Regelungen treffen.

Ergänzend zu diesen Rahmen-AGB gelten die nachstehenden produktspezifischen AGB. Für die Nutzung der SaaS-Produkte von HEXLE ist zusätzlich ein Benutzerkonto nach den AGB HEXLE Core erforderlich.

  • HEXLE: Bezeichnet die HEXLE Development & IT Solutions e.U., den Anbieter der Leistungen.
  • Kunde: Bezeichnet jene natürliche oder juristische Person, die Leistungen von HEXLE in Anspruch nimmt.
  • Verbraucher: Ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG).
  • Unternehmer: Ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 1 Abs 1 Z 1 KSchG).

Angebote von HEXLE sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch HEXLE oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung oder seinen Auftrag für eine Dauer von 14 Tagen gebunden.

Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge über wiederkehrende Leistungen (z.B. SaaS-Lösungen, Wartungsverträge) für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten unbefristet abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag automatisch weiter, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt.

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro (€) und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG werden Preise stets als Bruttopreise (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) ausgewiesen. Kosten für Anfahrten, Spesen, Reisekosten oder Übernachtungen werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand oder gesonderter Vereinbarung verrechnet.

Rechnungen von HEXLE sind, sofern keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist HEXLE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Für Verbraucher beträgt der gesetzliche Zinssatz 4% p.a., für Unternehmer 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. (§ 1333 Abs 1 ABGB iVm § 1000 Abs 1 ABGB, § 456 UGB). Der Kunde ist außerdem zum Ersatz aller für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzugs ist HEXLE berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.

HEXLE ist berechtigt, die vereinbarten Preise für wiederkehrende Leistungen einmal jährlich anzupassen, basierend auf der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI), herausgegeben von der Statistik Austria. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Sollte die Preisanpassung die Veränderung des VPI im gleichen Zeitraum um mehr als 3 Prozentpunkte übersteigen oder mehr als 10% betragen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.

HEXLE haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Personenschäden ist unbeschränkt.

Gegenüber Verbrauchern: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist nicht ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des KSchG. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gegenüber Unternehmern: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Haftungshöchstgrenze ist auf die Höhe des Auftragswertes oder, bei Dauerschuldverhältnissen, auf die Höhe der jährlichen Vergütung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß auch für Erfüllungsgehilfen von HEXLE.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) für digitale Leistungen und Waren sowie ergänzend das ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe/Bereitstellung wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (Beweislastumkehr gemäß § 11 VGG).

Bei Waren mit digitalen Elementen und bei digitalen Leistungen ist HEXLE verpflichtet, notwendige Aktualisierungen (insbesondere Sicherheitsupdates) für den in § 7 VGG bestimmten Zeitraum bereitzustellen.

Der Verbraucher hat bei Mängeln zunächst das Wahlrecht zwischen Verbesserung (Reparatur) und Austausch. Ist eine der beiden Abhilfen unmöglich oder für HEXLE mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann der Verbraucher Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 12–15 VGG).

Gegenüber Unternehmern wird die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ausgeschlossen.

HEXLE verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch HEXLE sind in der gesonderten Datenschutzerklärung verfügbar. Sofern HEXLE im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), steht ihm gemäß § 11 FAGG ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HEXLE Development & IT Solutions, Zehentstraße 9, 6830 Rankweil, Austria, support@hexle.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn HEXLE mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher (1) ausdrücklich zugestimmt hat, dass HEXLE mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und (2) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG). HEXLE wird dem Verbraucher eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger über diese Zustimmung und Kenntnisnahme übermitteln.

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn HEXLE die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An: HEXLE Development & IT Solutions e.U. Benjamin Hauser Zehentstraße 9 6830 Rankweil Austria E-Mail: support@hexle.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

Bestellt am ()/erhalten am ()

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.


Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPRG) und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von HEXLE (Landesgericht Feldkirch) vereinbart. Für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich gilt dieser Gerichtsstand nur, wenn der Verbraucher dort seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

HEXLE ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Schlichtungsstelle zu wenden. In Österreich ist die zuständige Stelle die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Gegenüber Verbrauchern fällt eine unwirksame Bestimmung ersatzlos weg; es gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Bestimmung, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten, wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

HEXLE behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von HEXLE für den Kunden zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mindestens 2 Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung stellt die betroffenen Bestimmungen in ihrer bisherigen und ihrer neuen Fassung gegenüber und nennt den Grund der Änderung.

11.1 Änderungen, die einer ausdrücklichen Vereinbarung bedürfen

Abschnitt betitelt „11.1 Änderungen, die einer ausdrücklichen Vereinbarung bedürfen“

Einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bedürfen ausschließlich

  • eine Erhöhung des Entgelts, die über Abschnitt 4.4 hinausgeht,
  • eine Einschränkung des Leistungsumfangs, die dem Kunden nicht zumutbar ist, und
  • eine Verlängerung der Vertragsbindung oder der Kündigungsfristen zu Lasten des Kunden.

Ein Schweigen des Kunden gilt insoweit nicht als Zustimmung. Kommt binnen 8 Wochen ab Zugang des Änderungsangebots keine Einigung zustande, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen unverändert fort; HEXLE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen.

Für alle übrigen Änderungen gilt das nachstehende Verfahren, sofern die Änderung

  • zur Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, behördlicher Anordnungen oder höchstgerichtlicher Rechtsprechung erforderlich ist,
  • der Anpassung an geänderte technische oder betriebliche Rahmenbedingungen dient, ohne das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zu berühren,
  • für den Kunden ausschließlich vorteilhaft oder rechtlich und wirtschaftlich unerheblich ist, oder
  • eine Leistung betrifft, deren Änderung dem Kunden zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist (§ 6 Abs 2 Z 3 KSchG).

Andere als die vorstehend genannten Änderungen kann HEXLE nicht im vereinfachten Verfahren vornehmen.

Gegenüber Verbrauchern: Widerspricht der Verbraucher der mitgeteilten Änderung nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. HEXLE weist den Verbraucher in der Mitteilung, mit der diese Frist zu laufen beginnt, gesondert und deutlich hervorgehoben darauf hin, dass sein Schweigen als Zustimmung gilt, welche Frist ihm offensteht und welche Folgen ein Widerspruch hat (§ 6 Abs 1 Z 2 KSchG). Widerspricht der Verbraucher fristgerecht, gelten die bisherigen AGB ihm gegenüber unverändert fort; HEXLE ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zu kündigen. Der Verbraucher kann den Vertrag seinerseits bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

Gegenüber Unternehmern: Widerspricht der Unternehmer den Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird HEXLE in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist HEXLE berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.

Soweit HEXLE Dienste erbringt, bei denen Informationen im Auftrag des Kunden gespeichert werden — insbesondere Webhosting —, ist HEXLE Anbieter eines Hostingdienstes im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste, DSA).

Zentrale Kontaktstellen:

  • Behörden (Art. 11 DSA): Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste erreichen HEXLE elektronisch unter legal@hexle.at, in deutscher oder englischer Sprache.
  • Kundinnen und Kunden (Art. 12 DSA): info@hexle.at sowie die im Impressum angegebene Telefonnummer. Die Kommunikation erfolgt nicht ausschließlich automatisiert.

Meldung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA): Inhalte, die auf den Diensten von HEXLE gespeichert sind und für rechtswidrig gehalten werden, können jederzeit unter hexle.at/report oder per E-Mail an abuse@hexle.at gemeldet werden. Das Verfahren, die erforderlichen Angaben, die Voraussetzungen einer Maßnahme sowie die Begründungs- und Rechtsbehelfspflichten sind in Abschnitt 7 der AGB für Webhosting & Domainverkauf geregelt.

Als Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG ist HEXLE gemäß Art. 15 Abs. 2 DSA von der Pflicht zur Veröffentlichung von Transparenzberichten befreit.

13. Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten (Data Act)

Abschnitt betitelt „13. Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten (Data Act)“

Für Dienste, bei denen HEXLE dem Kunden Rechen-, Speicher- oder Softwareressourcen bereitstellt — insbesondere Webhosting sowie Cloud- und SaaS-Dienste — gilt Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Die nachstehenden Regelungen setzen die Artikel 23 bis 31 dieser Verordnung um und gehen abweichenden Bestimmungen in produktspezifischen AGB vor.

Der Kunde kann jederzeit verlangen, zu einem Datenverarbeitungsdienst derselben Dienstart eines anderen Anbieters oder zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu wechseln oder mehrere Anbieter gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. HEXLE errichtet hierfür keine vorkommerziellen, gewerblichen, technischen, vertraglichen oder organisatorischen Hindernisse und beseitigt bestehende Hindernisse.

13.2 Kündigungsfrist, Übergangszeitraum und Verlängerung

Abschnitt betitelt „13.2 Kündigungsfrist, Übergangszeitraum und Verlängerung“
  • Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechsels: höchstens 2 Monate. Kürzere Fristen nach Abschnitt 3.2 bleiben zugunsten des Kunden bestehen.
  • Übergangszeitraum: Die Übertragung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ablauf der Kündigungsfrist.
  • Verlängerung: Der Kunde ist berechtigt, den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessener hält.
  • Technische Undurchführbarkeit: Ist der Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, teilt HEXLE dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Beantragung des Wechsels mit, begründet die Undurchführbarkeit und gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der 7 Monate nicht überschreitet.

Während des Übergangszeitraums wird HEXLE

  1. dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leisten,
  2. mit der gebotenen Sorgfalt handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Funktionen und Dienste fortzuführen,
  3. eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste unterrichten, die auf HEXLE zurückgehen,
  4. für ein hohes Maß an Sicherheit sorgen, insbesondere bei der Übertragung der Daten und während des Abrufzeitraums nach Abschnitt 13.6, und
  5. die Ausstiegsstrategie des Kunden unterstützen, unter anderem durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen.

13.4 Übertragbare Daten und digitale Vermögenswerte

Abschnitt betitelt „13.4 Übertragbare Daten und digitale Vermögenswerte“

Übertragen werden können abschließend folgende Kategorien:

  • Website- und Anwendungsdateien einschließlich Verzeichnisstruktur,
  • Datenbanken einschließlich Schema und Inhalten,
  • E-Mail-Postfächer einschließlich Ordnerstruktur, Nachrichten und Anhängen,
  • DNS-Zonendaten und Domain-bezogene Konfigurationsdaten,
  • vom Kunden vorgenommene Konfigurations- und Einstellungsdaten der gebuchten Dienste,
  • vom Kunden im jeweiligen Dienst erzeugte Inhalts-, Stamm- und Bewegungsdaten,
  • Zugriffs- und Fehlerprotokolle, soweit sie dem Kunden zuzuordnen sind und noch vorgehalten werden.

Der Export erfolgt in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format. Die je Dienst verfügbaren Formate und Verfahren sowie bekannte Einschränkungen sind unter https://hexle.at/cloud-switching beschrieben.

Von der Übertragung ausgenommen sind abschließend folgende Datenkategorien, die für die interne Funktionsweise der Dienste von HEXLE spezifisch sind und deren Offenlegung Geschäftsgeheimnisse verletzen würde:

  • interne Monitoring-, Kapazitäts- und Auslastungsdaten der Plattform,
  • Konfigurationen der Sicherheits- und Abwehrsysteme einschließlich Filter- und Erkennungsregeln,
  • Metadaten und Steuerungsdaten der internen Backup- und Orchestrierungssysteme,
  • infrastrukturbezogene Protokolle, die nicht einem einzelnen Kunden zuzuordnen sind.

Diese Ausnahmen behindern oder verzögern den Wechsel nicht.

Nach Ablauf des Übergangszeitraums stehen dem Kunden mindestens 30 Kalendertage zum Abruf seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Abrufzeitraums oder eines abweichend vereinbarten längeren Zeitraums werden alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die unmittelbar vom Kunden erzeugt wurden oder sich unmittelbar auf ihn beziehen, vollständig gelöscht, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Der Vertrag über den betroffenen Datenverarbeitungsdienst gilt als beendet, und HEXLE unterrichtet den Kunden über die Kündigung,

  • nachdem der Wechsel erfolgreich vollzogen ist, oder
  • nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine Daten nach Beendigung des Dienstes löschen lassen möchte.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist teilt der Kunde HEXLE mit, ob er zu einem anderen Anbieter wechselt — unter Angabe der erforderlichen Informationen zu diesem Anbieter —, zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten wechselt oder die Löschung seiner Daten wünscht.

HEXLE erhebt für den Vollzug eines Anbieterwechsels keine Wechselentgelte. Standarddienstentgelte für die Vertragslaufzeit sowie etwaige Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung bleiben unberührt und werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Ab dem 12. Januar 2027 ist die Erhebung von Wechselentgelten ohnehin unzulässig (Art. 29 Abs. 1 Data Act).

13.9 Informationen nach Art. 26 und Art. 28 Data Act

Abschnitt betitelt „13.9 Informationen nach Art. 26 und Art. 28 Data Act“

Die Informationen über die verfügbaren Wechsel- und Übertragungsverfahren, über Formate, Normen und offene Interoperabilitätsspezifikationen, über die Gerichtsbarkeit der eingesetzten IKT-Infrastruktur sowie über die Maßnahmen gegen einen internationalen staatlichen Zugang zu in der Union gespeicherten nicht-personenbezogenen Daten stellt HEXLE unter https://hexle.at/cloud-switching bereit und hält sie dort auf dem neuesten Stand.

Bei Datenverarbeitungsdiensten, deren zentrale Funktionen überwiegend auf die Bedürfnisse eines einzelnen Kunden zugeschnitten wurden oder deren Komponenten für die Zwecke eines einzelnen Kunden entwickelt wurden und die nicht im größeren kommerziellen Maßstab über den Dienstleistungskatalog von HEXLE angeboten werden, gelten die Verpflichtungen aus Art. 23 lit. d, Art. 29 und Art. 30 Abs. 1 und 3 Data Act nicht. Ebenso gilt dieser Abschnitt nicht für Dienste, die zu Test- und Bewertungszwecken für einen begrenzten Zeitraum bereitgestellt werden. HEXLE unterrichtet den potenziellen Kunden vor Vertragsschluss darüber, welche Verpflichtungen im konkreten Fall nicht gelten.


Stand: September 2026