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Genehmigte Unterauftragsverarbeiter - HEXLE Development & IT Solutions e.U.


1. Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter

Name des Sub-ProzessorsDienstleistung/VerarbeitungstätigkeitDatenkategorienStandortDrittlandsgarantieAdresseDatenschutzinformationen
IONOS SEHosting-Provider (Webhosting, E-Mail, Datenbanken)Server-Logs, Kundendaten, E-Mail-DatenDeutschland (EU)Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurDatenschutzerklärung
Cloudflare Inc.Content Delivery Network, DDoS-SchutzIP-Adressen, HTTP-Header, ZugriffsdatenUSAEU-US Data Privacy Framework (DPF); ergänzend SCCs101 Townsend St, San Francisco, CA 94107Datenschutzerklärung
Pein GbRHosting-Provider (Server-Infrastruktur)Server-Logs, KundendatenDeutschland (EU)Käthe-Kollwitz-Weg 24, 23558 LübeckDatenschutzerklärung
Microsoft CorporationMicrosoft Clarity (Webanalyse)Pseudonymisierte Nutzungsdaten, gekürzte IP-Adressen, Klick-/ScrollverhaltenUSAEU-US Data Privacy Framework (DPF); ergänzend SCCsOne Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399Datenschutzerklärung
PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.ZahlungsdienstleisterZahlungsdaten, Name, E-MailLuxemburg (EU)22-24 Boulevard Royal, L-2449 LuxembourgDatenschutzerklärung
Stripe Inc.ZahlungsdienstleisterZahlungsdaten, Name, E-MailUSAEU-US Data Privacy Framework (DPF); ergänzend SCCs510 Townsend St, San Francisco, CA 94103Datenschutzerklärung
JetBrains s.r.o.YouTrack — Helpdesk und ProjektmanagementSupportanfragen, Kontaktdaten, ProjektdatenTschechien (EU)Na Hřebenech II 1718/8, 14000 Prag 4Datenschutzerklärung

2. Auftragsverarbeitungsverträge

Mit jedem der oben genannten Unterauftragsverarbeiter hat HEXLE einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO abgeschlossen, der die Einhaltung der gleichen Datenschutzpflichten sicherstellt, die zwischen HEXLE und dem jeweiligen Auftraggeber gelten.

3. Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter

Beabsichtigt HEXLE, einen neuen Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, wird der Auftraggeber mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Änderung schriftlich oder per E-Mail informiert. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb dieser Frist begründeten Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Erhebt der Auftraggeber begründeten Einspruch, wird HEXLE den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht einsetzen. Können sich die Parteien nicht auf eine alternative Lösung einigen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Dienst zu.

Stand: März 2026