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Allgemeine Geschäftsbedingungen für HEXLE Ticket (Ticketsystem für Events) - HEXLE Development & IT Solutions e.U.


1. Leistungsumfang von HEXLE Ticket

HEXLE Ticket ist eine Softwarelösung für die Erstellung, Verwaltung und den Verkauf von Tickets für Events. Der genaue Leistungsumfang, die verfügbaren Funktionen und die Möglichkeiten der Nutzerverwaltung richten sich nach dem vom Kunden (Veranstalter) gewählten Tarif und den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot festgelegten Spezifikationen.

Funktionen für Eventveranstalter: HEXLE Ticket ermöglicht dem Veranstalter insbesondere:

  • Die Erstellung und Verwaltung von Events, inklusive Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung und Ticketkontingenten.
  • Die Definition verschiedener Ticketkategorien (z.B. Early Bird, VIP, Standard) mit individuellen Preisen und Verfügbarkeiten.
  • Die Verwaltung von Ticketverkäufen, einschließlich der Erfassung von Käuferdaten und der Bereitstellung digitaler Tickets (z.B. per E-Mail, QR-Code).
  • Die Zugangskontrolle am Eventtag mittels Scanner-App oder manueller Eingabe zur Validierung der Tickets.
  • Die Generierung von Verkaufsstatistiken und Berichten.

Funktionen für Ticketkäufer: HEXLE Ticket ermöglicht dem Ticketkäufer insbesondere:

  • Tickets online auszuwählen und zu kaufen.
  • Gekaufte Tickets digital zu erhalten.

Es wird klargestellt, dass HEXLE in diesem Fall lediglich die technische Plattform zur Verfügung stellt. Der Vertrag über den Ticketkauf kommt direkt zwischen dem Ticketkäufer und dem jeweiligen Eventveranstalter zustande.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, HEXLE Ticket ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und diesen AGB zu nutzen. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für:

  • Der Kunde (Veranstalter) ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Eventdaten (z.B. Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung, Preise) und Ticketinformationen, die er in HEXLE Ticket eingibt und veröffentlicht. HEXLE übernimmt keine Haftung für Fehler oder Unstimmigkeiten in diesen vom Kunden bereitgestellten Inhalten.
  • Die Bereitstellung korrekter und vollständiger Daten bei der Registrierung und während der Nutzung der Software.
  • Die Verhinderung missbräuchlicher Nutzung von HEXLE Ticket, insbesondere das Hochladen oder Speichern von rechtswidrigen Inhalten, das Ausführen von schädlichem Code oder das Stören des Betriebs der Software.
  • Die Einhaltung der Kompatibilitätsanforderungen für die Nutzung von HEXLE Ticket (z.B. Browserversionen, Internetverbindung). HEXLE übernimmt keine Verantwortung für Nutzungseinschränkungen, die auf einer Nichterfüllung dieser Anforderungen seitens des Kunden beruhen.

2.2 Zugangsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Er ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen. Bei Verlust oder unbefugter Nutzung der Zugangsdaten hat der Kunde HEXLE unverzüglich zu informieren.

2.3 Umgang mit persönlichen Daten der Ticketkäufer

Der Kunde (Veranstalter) ist alleiniger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten der Ticketkäufer, die über HEXLE Ticket erfasst werden. HEXLE agiert in diesem Verhältnis als Auftragsverarbeiter. Der Kunde stellt sicher, dass er die Ticketkäufer ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert und, wo notwendig, deren Einwilligung einholt. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), im Umgang mit den Daten der Ticketkäufer. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwischen HEXLE und dem Kunden ist verpflichtend und regelt die Einzelheiten der Datenverarbeitung (siehe Abschnitt 9 dieser AGB). HEXLE vermittelt die Daten (Name, Email, etc.) der Ticketkäufer an den Kunden (Veranstalter).

3. Service Level Agreements (SLA)

HEXLE ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit und Performance von HEXLE Ticket sicherzustellen. Die nachfolgenden Regelungen definieren die vereinbarten Service Level:

  • Verfügbarkeit des Ticketsystems: HEXLE gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der HEXLE Ticket-Dienste von 99,0%. Ausgenommen hiervon sind geplante Wartungsfenster, die dem Kunden frühzeitig mitgeteilt werden, sowie Ausfälle, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von HEXLE liegen (z.B. höhere Gewalt, Störungen des öffentlichen Internets, Handlungen Dritter).
  • Spezifische Verfügbarkeit während des Verkaufs und am Eventtag: HEXLE unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Systemverfügbarkeit während kritischer Phasen wie dem Hauptticketverkauf und insbesondere am Eventtag (für die Zugangskontrolle) zu maximieren. Im Falle einer geplanten Nichtverfügbarkeit während dieser Phasen wird der Kunde mindestens 48 Stunden im Voraus informiert.
  • Reaktionszeiten bei Störungen:
    • Kritische Störungen (Produktionseinstellung, Kernfunktionen nicht nutzbar): Reaktion innerhalb von 2 Stunden während der Support-Zeiten.
    • Wesentliche Störungen (Einschränkung der Nutzung, aber Kernfunktionen verfügbar): Reaktion innerhalb von 4 Stunden während der Support-Zeiten.
    • Geringfügige Störungen (Kosmetische Fehler, kleine Funktionsfehler): Reaktion innerhalb von 12 Stunden während der Support-Zeiten.
    • Lösungszeit: HEXLE wird sich bemühen, Störungen schnellstmöglich zu beheben. Es kann jedoch keine bestimmte Lösungszeit garantiert werden, da diese von der Art und Komplexität der Störung abhängt.

4. Lizenzbedingungen

HEXLE räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung von HEXLE Ticket im Rahmen des gebuchten Tarifs und dieser AGB ein. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Software, ist untersagt. Das Reverse Engineering oder die Dekompilierung der Software ist nicht gestattet.

5. Datenverarbeitung

HEXLE ist sich der Sensibilität der über HEXLE Ticket erfassten Daten bewusst. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Servern in Österreich oder der Europäischen Union unter Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

  • Verantwortlichkeit: Der Kunde ist der Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die über HEXLE Ticket erfassten personenbezogenen Daten der Ticketkäufer. HEXLE agiert als Auftragsverarbeiter.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen HEXLE und dem Kunden abgeschlossen. Dieser AVV ist integraler Bestandteil des Vertrages über die Nutzung von HEXLE Ticket und detailliert die Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Parteien hinsichtlich des Datenschutzes (siehe Abschnitt 9 dieser AGB).
  • Verarbeitung: HEXLE verarbeitet die eingegebenen Daten ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und nach Weisung des Kunden gemäß dem abgeschlossenen AVV.
  • Datensicherung: HEXLE implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Verlust, Zerstörung, unberechtigtem Zugriff oder Missbrauch. Regelmäßige Datensicherungen werden durchgeführt, um die Wiederherstellbarkeit der Daten im Falle eines technischen Fehlers zu gewährleisten. Die genauen Sicherungsintervalle und -maßnahmen sind im AVV detailliert beschrieben.

6. Zahlungsabwicklung

HEXLE Ticket bietet die Integration von Drittanbieter-Zahlungsdienstleistern (z.B. Stripe, PayPal) zur Abwicklung von Ticketkäufen an. HEXLE selbst führt keine Zahlungen durch oder verwaltet diese.

  • Rolle von HEXLE: HEXLE stellt lediglich die technische Schnittstelle zu den ausgewählten Zahlungsdienstleistern bereit. Der Zahlungsverkehr und die Abwicklung der Transaktionen erfolgen direkt zwischen dem Ticketkäufer, dem Zahlungsdienstleister und dem Veranstalter.
  • Geltung der AGB Dritter: Für die Nutzung der Zahlungsdienste gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Kunde (Veranstalter) ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen zu akzeptieren und sicherzustellen, dass die Ticketkäufer über die Geltung dieser externen AGB informiert werden.
  • Gebühren: Eventuell anfallende Transaktionsgebühren der Zahlungsdienstleister werden direkt von diesen an den Veranstalter oder Ticketkäufer (je nach Konfiguration) verrechnet und sind nicht Bestandteil der HEXLE-Leistung.

7. Stornierung/Rückabwicklung

Die Regelungen für Ticketstornierungen, Rückerstattungen oder Eventabsagen liegen allein in der Verantwortung des Kunden (Veranstalters).

  • Veranstalter als Vertragspartner: Der Vertrag über den Ticketkauf kommt, wie bereits unter Punkt 1. erwähnt, direkt zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. HEXLE ist nicht Vertragspartner dieses Kaufvertrages.
  • Regelung durch Veranstalter: Der Veranstalter ist verpflichtet, in seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Eventinformationen klare Regelungen für den Fall von Stornierungen durch den Ticketkäufer oder für Eventabsagen, Verschiebungen oder Änderungen durch den Veranstalter festzulegen.
  • Technische Unterstützung: HEXLE kann technische Funktionen innerhalb von HEXLE Ticket zur Verfügung stellen, die dem Veranstalter die Abwicklung von Stornierungen oder die Kommunikation mit Ticketkäufern erleichtern (z.B. Massenstornierungsfunktion, E-Mail-Versand an Ticketkäufer), ist jedoch nicht für die inhaltliche oder finanzielle Abwicklung verantwortlich.
  • Keine Haftung von HEXLE: HEXLE übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus der Stornierung von Tickets, der Absage, Verschiebung oder Änderung von Events oder aus Streitigkeiten zwischen Veranstaltern und Ticketkäufern ergeben.

8. Preise

Die Preise für die Nutzung von HEXLE Ticket richten sich nach dem vom Kunden (Veranstalter) gewählten Tarifmodell. Die jeweils gültigen Preise sind in der aktuellen Preisliste auf der HEXLE Website (https://ticket.hexle.at) oder im individuellen Angebot aufgeführt. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abweichungen von den allgemeinen Regelungen zu Preisen und Zahlung in den Rahmen-AGB sind gesondert in der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot zu regeln.


9. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für HEXLE Ticket

nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

9.1 Gegenstand, Dauer und Leistungsumfang des Auftrags

  1. Gegenstand: Die vorliegende Vereinbarung regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung HEXLE Ticket (Ticketsystem für Events) durch den Auftragnehmer (HEXLE) für den Auftraggeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers.
  2. Leistungsumfang: Die Verarbeitung umfasst alle Tätigkeiten, die zur Bereitstellung, Wartung und Pflege der Softwarelösung HEXLE Ticket zum digitalen Ticketverkauf und Eventmanagement des Auftraggebers notwendig sind.
  3. Dauer: Diese Vereinbarung tritt mit Vertragsabschluss in Kraft und endet automatisch mit Beendigung der Leistungsvereinbarung (Hauptvertrag) über die Nutzung von HEXLE Ticket.

9.2 Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten

  1. Zweck: Erfassung, Verwaltung, Speicherung und Auswertung von Personendaten der Ticketkäufer und Verkaufsdaten zur Erfüllung von:
    • Abrechnungszwecken (Rechnungslegung, Verkauf),
    • Bestätigungsversand und -verwaltung (Ticketversand, Erinnerungen),
    • Zugangskontrolle am Eventtag,
    • Statistiken zur Auswertung der Events,
    • Support und Wartung (Der Auftragsverarbeiter darf zur Bearbeitung von Supportfällen Einsicht in personenbezogene Daten nehmen, sofern dies zur Behebung technischer Probleme erforderlich ist).
  2. Kategorien betroffener Personen:
    • Ticketkäufer/Eventbesucher des Auftraggebers.
    • Gegebenenfalls: Mitarbeiter, Helfer des Auftraggebers.
  3. Kategorien personenbezogener Daten:
    • Identifikationsdaten: Name, Kontaktdaten (E-Mail), Zahlungsdaten, Benutzerkennung.
    • Ticketdaten: Ticketkategorie, Ticketnummer, QR-Code, Personalisierungsdaten.
    • Verkaufsdaten: Verkaufszahlen, Einnahmen.
    • Organisationsdaten: Details über das Event / den Veranstalter (Name, Unternehmen/Organisation, Anschrift etc.).

9.3 Pflichten und Weisungsrecht des Auftraggebers (Verantwortlicher)

Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO, insbesondere hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (z.B. Vorliegen einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO) und der Wahrung der Rechte der betroffenen Personen, verantwortlich. Er hat insbesondere:

  1. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, inkl. Informationspflichten (Art. 12 ff. DSGVO) sicherzustellen.
  2. Alle Weisungen zu erteilen und zu dokumentieren.
  3. Den Auftragnehmer unverzüglich bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten zu informieren.

9.4 Pflichten des Auftragnehmers (Auftragsverarbeiter)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:

  1. Verarbeitung nur auf Weisung: Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zwingt ihn dazu (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
  2. Informationspflicht bei rechtswidrigen Weisungen: Den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls eine Weisung nach Auffassung des Auftragnehmers gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
  3. Vertraulichkeit: Sicherzustellen, dass zur Verarbeitung der Daten befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO).
  4. Sicherheit der Verarbeitung (TOMs): Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO zu treffen. Die konkreten Maßnahmen sind unter TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) detailliert festgehalten (z.B. Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Pseudonymisierung).
  5. Unterauftragsverhältnisse (Subunternehmer):
    • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die unter Genehmigte Unterauftragsverarbeiter gelisteten Unternehmen, insbesondere für Hosting- und Wartungsleistungen, als Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter) hinzuzuziehen. Die Beauftragung dieser gelisteten Unternehmen gilt mit Abschluss dieses Vertrages als genehmigt.
    • Der Auftragnehmer hat Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung der gleichen Datenschutzpflichten zu verpflichten, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
    • Beabsichtigt der Auftragnehmer, einen neuen Subunternehmer hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, muss er dies dem Auftraggeber 14 Tage vor der beabsichtigten Hinzuziehung schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb dieser Frist begründeten Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Erhebt der Auftraggeber begründeten Einspruch, wird HEXLE den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht einsetzen. Können sich die Parteien nicht auf eine alternative Lösung einigen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Dienst zu.
    • Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch seine Subunternehmer.
  6. Unterstützungspflichten:
    • Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantwortung von Anträgen Betroffener (Art. 12-22 DSGVO).
    • Unterstützung bei der Einhaltung der Pflichten gem. Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung).
  7. Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Unverzügliche Meldung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers an diesen (Art. 33, 34 DSGVO).
  8. Löschung und Rückgabe: Nach Beendigung des Vertrages die Daten innerhalb von 90 Tagen nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
  9. Drittlandtransfer: Eine Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittländern außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur, sofern die Voraussetzungen der Art. 44–49 DSGVO erfüllt sind (insbesondere Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln). Die aktuell genehmigten Unterauftragsverarbeiter und deren Drittlandsgarantien sind unter Genehmigte Unterauftragsverarbeiter einsehbar.

9.5 Kontrollrechte des Auftraggebers

  1. Kontrollrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung und der getroffenen TOMs in angemessenem Umfang zu überprüfen, etwa durch Audits oder die Einsichtnahme in Nachweise des Auftragnehmers (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
  2. Nachweispflicht: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle zur Einhaltung seiner Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und Nachweise zu erbringen.

9.6 Haftung

Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Jede Partei haftet gegenüber betroffenen Personen für den gesamten Schaden, der durch eine nicht DSGVO-konforme Verarbeitung verursacht wurde (Art. 82 Abs. 2 DSGVO). Im Innenverhältnis trägt jede Partei den Anteil am Schaden, der ihrem Verschulden entspricht. Der Auftragnehmer haftet insbesondere für Schäden, die aus einer Verarbeitung resultieren, die nicht den Weisungen des Auftraggebers oder seinen eigenen Pflichten aus der DSGVO entspricht.


10. Informationen zu E-Mail-Benachrichtigungen

HEXLE Ticket versendet verschiedene E-Mail-Benachrichtigungen im Rahmen der Ticketverkaufs- und Eventmanagement-Funktionen. Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, warum Sie bestimmte E-Mails erhalten:

10.1 Bestellung nicht abgeschlossen

Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie einen Ticketkauf bei einem Veranstalter begonnen, aber nicht abgeschlossen haben. Der Warenkorb mit Ihren ausgewählten Tickets ist noch offen. Diese freundliche Erinnerung soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Kauf abzuschließen. Falls Sie während des Bestellvorgangs auf technische Probleme gestoßen sind, steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung. Möchten Sie keine weiteren Erinnerungen erhalten, können Sie diese E-Mail ignorieren.

10.2 Individueller Rabattcode

Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil ein Veranstalter Ihnen einen persönlichen Rabattcode für seinen Ticketshop zugesendet hat. Der Veranstalter hat HEXLE beauftragt, diesen Code in seinem Namen an Sie zu übermitteln. Ihre E-Mail-Adresse wurde ausschließlich für diese einmalige Zustellung verwendet und wird von HEXLE nicht anderweitig genutzt. Erst bei einem tatsächlichen Kauf im Ticketshop werden Ihre Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

10.3 Shop erstellt

Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail als Bestätigung, dass Ihr neuer Ticketshop bei HEXLE Ticket erfolgreich erstellt wurde. Diese E-Mail enthält wichtige Informationen zu Ihrem Shop und dient als Bestätigung Ihrer Registrierung als Veranstalter auf unserer Plattform.

10.4 Tickets gekauft

Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail als Kaufbestätigung, weil Sie soeben Tickets über einen HEXLE Ticket-Shop erworben haben. Diese E-Mail enthält Ihre Bestellübersicht sowie Ihre digitalen Tickets (z.B. als QR-Code oder PDF-Anhang). Bitte bewahren Sie diese E-Mail sorgfältig auf, da Sie die enthaltenen Tickets für den Einlass zur Veranstaltung benötigen.

10.5 Ticket storniert

Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil ein oder mehrere Ihrer Tickets storniert wurden. Die Stornierung kann entweder auf Ihren eigenen Wunsch erfolgt sein oder durch den Veranstalter veranlasst worden sein (z.B. bei Eventabsage oder -verschiebung). Diese E-Mail enthält Details zur Stornierung sowie Informationen zu einer eventuellen Rückerstattung. Bei Fragen zur Stornierung wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter oder unseren Support.

10.6 Ticketpersonalisierung erforderlich

Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil der Veranstalter für das von Ihnen gekaufte Ticket eine Personalisierung verlangt. Um Ihr Ticket herunterladen oder verwenden zu können, müssen Sie zunächst die erforderlichen Angaben (z.B. Ihren Namen) hinterlegen. Diese Personalisierung dient der Zugangskontrolle und Sicherheit bei der Veranstaltung. Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail, um die Personalisierung abzuschließen.

10.7 Informationsnachricht vom Veranstalter

Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil der Veranstalter einer Veranstaltung, für die Sie Tickets besitzen, Ihnen eine wichtige Mitteilung zukommen lassen möchte. Diese Nachricht kann Informationen zu Änderungen am Event (z.B. Zeitänderung, Ortswechsel), organisatorische Hinweise oder andere relevante Details enthalten. HEXLE übermittelt diese Nachricht im Auftrag des Veranstalters.

Stand: März 2026