Allgemeine Geschäftsbedingungen für HEXLE Bookings (Kurs-/ Terminbuchungen) - HEXLE Development & IT Solutions e.U.
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1. Leistungsumfang von HEXLE Bookings
HEXLE Bookings ist eine cloudbasierte Softwarelösung zur Verwaltung und Durchführung von Kurs- und Terminbuchungen (Buchungssystem für Termine / Kurse). Der Kunde beauftragt HEXLE mit der Bereitstellung und Einräumung des Nutzungsrechts für die Software HEXLE Bookings. Der genaue Leistungsumfang, die verfügbaren Funktionen, Speicherkapazitäten und die Möglichkeiten der Nutzerverwaltung richten sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot festgelegten Spezifikationen.
Funktionen für Kursanbieter/Veranstalter: HEXLE Bookings ermöglicht dem Kunden (Veranstalter) insbesondere:
- Die Erstellung und Verwaltung von Kursen und Terminen, inklusive Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung und Teilnehmerkontingenten.
- Die Definition verschiedener Buchungskategorien mit individuellen Preisen und Verfügbarkeiten.
- Die Verwaltung von Buchungen, einschließlich der Erfassung von Teilnehmerdaten und der Bereitstellung digitaler Buchungsbestätigungen.
- Die Generierung von Buchungsstatistiken und Berichten.
Funktionen für Buchende: HEXLE Bookings ermöglicht dem Buchenden insbesondere:
- Kurse und Termine online auszuwählen und zu buchen.
- Buchungsbestätigungen digital zu erhalten.
Es wird klargestellt, dass HEXLE in diesem Fall lediglich die technische Plattform zur Verfügung stellt. Der Vertrag über die Buchung kommt direkt zwischen dem Buchenden und dem jeweiligen Kunden (Veranstalter) zustande.
Individuelle Zusätze: Optionale, individuell vereinbarte Funktionen (z.B. spezielle Schnittstellen, Branding-Anpassungen) werden gesondert in der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot festgehalten.
2. Nutzungsbedingungen
2.1 Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, HEXLE Bookings ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit den geltenden Gesetzen und diesen AGB zu nutzen. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich für:
- Der Kunde (Veranstalter) ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Kurs- und Personeninformationen (z.B. Datum, Uhrzeit, Ort, Beschreibung, Preise), die er in HEXLE Bookings eingibt und veröffentlicht. HEXLE übernimmt keine Haftung für Fehler oder Unstimmigkeiten in diesen vom Kunden bereitgestellten Inhalten.
- Die Bereitstellung korrekter und vollständiger Daten bei der Registrierung und während der Nutzung der Software.
- Die Verhinderung missbräuchlicher Nutzung von HEXLE Bookings, insbesondere das Hochladen oder Speichern von rechtswidrigen Inhalten, das Ausführen von schädlichem Code oder das Stören des Betriebs der Software.
- Die Einhaltung der Kompatibilitätsanforderungen für die Nutzung von HEXLE Bookings (z.B. Browserversionen, Internetverbindung). HEXLE übernimmt keine Verantwortung für Nutzungseinschränkungen, die auf einer Nichterfüllung dieser Anforderungen seitens des Kunden beruhen.
2.2 Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Er ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen. Bei Verlust oder unbefugter Nutzung der Zugangsdaten hat der Kunde HEXLE unverzüglich zu informieren.
2.3 Umgang mit persönlichen Daten der Buchenden
Der Kunde (Veranstalter) ist alleiniger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten der Buchenden, die über HEXLE Bookings erfasst werden. HEXLE agiert in diesem Verhältnis als Auftragsverarbeiter. Der Kunde stellt sicher, dass er die Buchenden ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert und, wo notwendig, deren Einwilligung einholt. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), im Umgang mit den Daten der Buchenden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwischen HEXLE und dem Kunden ist verpflichtend und regelt die Einzelheiten der Datenverarbeitung (siehe Abschnitt 11 dieser AGB). HEXLE vermittelt die Daten (Name, E-Mail etc.) der Buchenden an den Kunden (Veranstalter).
3. Service Level Agreements (SLA)
HEXLE ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit und Performance von HEXLE Bookings sicherzustellen. Die nachfolgenden Regelungen definieren die vereinbarten Service Level:
- Verfügbarkeit (Uptime): HEXLE gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der HEXLE Bookings-Dienste von 99,0%. Ausgenommen hiervon sind geplante Wartungsfenster, die dem Kunden frühzeitig mitgeteilt werden, sowie Ausfälle, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von HEXLE liegen (z.B. höhere Gewalt, Störungen des öffentlichen Internets, Handlungen Dritter).
- Support-Zeiten: Der Kundensupport ist werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr MESZ/MEZ erreichbar.
- Reaktionszeiten bei Störungen:
- Kritische Störungen (Produktionseinstellung, Kernfunktionen nicht nutzbar): Reaktion innerhalb von 2 Stunden während der Support-Zeiten.
- Wesentliche Störungen (Einschränkung der Nutzung, aber Kernfunktionen verfügbar): Reaktion innerhalb von 4 Stunden während der Support-Zeiten.
- Geringfügige Störungen (Kosmetische Fehler, kleine Funktionsfehler): Reaktion innerhalb von 12 Stunden während der Support-Zeiten.
- Lösungszeit: HEXLE wird sich bemühen, Störungen schnellstmöglich zu beheben. Es kann jedoch keine bestimmte Lösungszeit garantiert werden, da diese von der Art und Komplexität der Störung abhängt.
4. Lizenzbedingungen
HEXLE räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung von HEXLE Bookings im Rahmen des gebuchten Tarifs und dieser AGB ein. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Software, ist untersagt. Das Reverse Engineering oder die Dekompilierung der Software ist nicht gestattet.
5. Datenverarbeitung
HEXLE ist sich der Sensibilität der über HEXLE Bookings erfassten Daten bewusst. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Servern in Österreich oder der Europäischen Union unter Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
- Verantwortlichkeit: Der Kunde (Veranstalter) ist der Verantwortliche im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten der Endkunden (die Buchenden). HEXLE agiert in diesem Verhältnis als Auftragsverarbeiter.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO zwischen HEXLE und dem Kunden abgeschlossen. Dieser AVV ist integraler Bestandteil des Vertrages über die Nutzung von HEXLE Bookings und detailliert die Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Parteien hinsichtlich des Datenschutzes (siehe Abschnitt 11 dieser AGB).
- Datensicherung: HEXLE implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Verlust, Zerstörung, unberechtigtem Zugriff oder Missbrauch. Regelmäßige Datensicherungen werden durchgeführt, um die Wiederherstellbarkeit der Daten im Falle eines technischen Fehlers zu gewährleisten. Die genauen Sicherungsintervalle und -maßnahmen sind im AVV detailliert beschrieben.
- Verarbeitung: HEXLE verarbeitet die eingegebenen Daten ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und nach Weisung des Kunden gemäß dem abgeschlossenen AVV.
6. Zahlungsabwicklung
HEXLE Bookings bietet die Integration von Drittanbieter-Zahlungsdienstleistern (z.B. Stripe, PayPal) zur Abwicklung von Buchungszahlungen an. HEXLE selbst führt keine Zahlungen durch oder verwaltet diese.
- Rolle von HEXLE: HEXLE stellt lediglich die technische Schnittstelle zu den ausgewählten Zahlungsdienstleistern bereit. Der Zahlungsverkehr und die Abwicklung der Transaktionen erfolgen direkt zwischen dem Buchenden, dem Zahlungsdienstleister und dem Veranstalter.
- Geltung der AGB Dritter: Für die Nutzung der Zahlungsdienste gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Der Kunde (Veranstalter) ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen zu akzeptieren und sicherzustellen, dass die Buchenden über die Geltung dieser externen AGB informiert werden.
- Gebühren: Transaktionsgebühren von Drittanbieter-Zahlungsdienstleistern (z.B. Stripe, PayPal) werden direkt an den Kunden (Veranstalter) verrechnet und sind nicht Bestandteil der HEXLE-Leistung.
7. Stornierung/Rückabwicklung
Die Regelungen für Buchungsstornierungen, Rückerstattungen oder Kursabsagen liegen allein in der Verantwortung des Kunden (Veranstalters).
- Veranstalter als Vertragspartner: Der Vertrag über die Buchung kommt, wie bereits unter Punkt 1. erwähnt, direkt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter zustande. HEXLE ist nicht Vertragspartner dieses Kaufvertrages.
- Regelung durch Veranstalter: Der Veranstalter ist verpflichtet, in seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Kursinformationen klare Regelungen für den Fall von Stornierungen durch den Buchenden oder für Kursabsagen, Verschiebungen oder Änderungen durch den Veranstalter festzulegen.
- Technische Unterstützung: HEXLE kann technische Funktionen innerhalb von HEXLE Bookings zur Verfügung stellen, die dem Veranstalter die Abwicklung von Stornierungen oder die Kommunikation mit Buchenden erleichtern, ist jedoch nicht für die inhaltliche oder finanzielle Abwicklung verantwortlich.
- Keine Haftung von HEXLE: HEXLE übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die sich aus der Stornierung von Buchungen, der Absage, Verschiebung oder Änderung von Kursen/Terminen oder aus Streitigkeiten zwischen Veranstaltern und Buchenden ergeben.
8. Preise
Die Preise für die Nutzung von HEXLE Bookings richten sich nach dem vom Kunden gewählten Tarifmodell. Die jeweils gültigen Preise sind in der aktuellen Preisliste auf der HEXLE Website oder im individuellen Angebot aufgeführt. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. HEXLE Bookings kann folgende Entgeltarten umfassen:
- Lizenzgebühr: Einmalige Gebühr für die Bereitstellung und Einrichtung der Software gemäß dem gewählten Tarif.
- Buchungsgebühr: Prozentuale Gebühr pro Buchung (Netto, zzgl. MwSt.), die im vereinbarten Turnus abgerechnet wird.
Das Zahlungsziel beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage ab Rechnungsdatum. Abweichungen von den allgemeinen Regelungen zu Preisen und Zahlung in den Rahmen-AGB sind gesondert in der Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot zu regeln.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG und erfolgte der Vertragsschluss im Fernabsatz, steht ihm gemäß § 11 FAGG ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung ist in den Rahmen-AGB von HEXLE (Abschnitt 7) enthalten und gilt ergänzend.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn HEXLE die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG). Hat der Verbraucher verlangt, dass HEXLE Bookings während der Widerrufsfrist bereitgestellt wird, hat er für den bis zum Widerruf erbrachten Teil der Leistung einen angemessenen Betrag zu zahlen.
10. Gewährleistung
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) für digitale Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre. Innerhalb von zwei Jahren ab Bereitstellung wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Bereitstellung vorhanden war (Beweislastumkehr gemäß § 11 VGG).
HEXLE ist verpflichtet, notwendige Aktualisierungen (insbesondere Sicherheitsupdates) für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum bereitzustellen (§§ 6, 7 VGG).
Der Verbraucher hat bei Mängeln zunächst das Wahlrecht zwischen Verbesserung und Herstellung des vertragsgemäßen Zustands. Ist dies unmöglich oder für HEXLE mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann der Verbraucher Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§§ 12–15 VGG).
Gegenüber Unternehmern wird die Beweislastumkehr des § 924 ABGB ausgeschlossen.
11. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für HEXLE Bookings
nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
11.1 Gegenstand, Dauer und Leistungsumfang des Auftrags
- Gegenstand: Die vorliegende Vereinbarung regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung HEXLE Bookings (Kurs-/Terminbuchung/-management) durch den Auftragnehmer (HEXLE) für den Auftraggeber. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers.
- Leistungsumfang: Die Verarbeitung umfasst alle Tätigkeiten, die zur Bereitstellung, Wartung und Pflege der Softwarelösung HEXLE Bookings zum digitalen Kursverkauf und -management des Auftraggebers notwendig sind.
- Dauer: Diese Vereinbarung tritt mit Vertragsabschluss in Kraft und endet automatisch mit Beendigung der Leistungsvereinbarung (Hauptvertrag) über die Nutzung von HEXLE Bookings.
11.2 Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und Daten
- Zweck: Erfassung, Verwaltung, Speicherung und Auswertung von Personendaten der Buchenden und Verkaufsdaten zur Erfüllung von:
- Abrechnungszwecken (Rechnungslegung, Verkauf),
- Bestätigungsversand und -verwaltung,
- Statistiken zur Auswertung der Kurse,
- Support und Wartung (Der Auftragsverarbeiter darf zur Bearbeitung von Supportfällen Einsicht in personenbezogene Daten nehmen, sofern dies zur Behebung technischer Probleme erforderlich ist).
- Kategorien betroffener Personen:
- Kunden/Buchende des Auftraggebers.
- Gegebenenfalls: Mitarbeiter, Helfer des Auftraggebers.
- Kategorien personenbezogener Daten:
- Identifikationsdaten: Name, Kontaktdaten (E-Mail), Zahlungsdaten, Benutzerkennung.
- Verkaufsdaten: Verkaufszahlen, Einnahmen.
- Organisationsdaten: Details über den Kurs / den Veranstalter (Name, Unternehmen/Organisation, Anschrift etc.).
11.3 Pflichten und Weisungsrecht des Auftraggebers (Verantwortlicher)
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO, insbesondere hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (z.B. Vorliegen einer Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO) und der Wahrung der Rechte der betroffenen Personen, verantwortlich. Er hat insbesondere:
- Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, inkl. Informationspflichten (Art. 12 ff. DSGVO) sicherzustellen.
- Alle Weisungen zu erteilen und zu dokumentieren.
- Den Auftragnehmer unverzüglich bei Fehlern oder Unregelmäßigkeiten zu informieren.
11.4 Pflichten des Auftragnehmers (Auftragsverarbeiter)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere:
- Verarbeitung nur auf Weisung: Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung zwingt ihn dazu (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).
- Informationspflicht bei rechtswidrigen Weisungen: Den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls eine Weisung nach Auffassung des Auftragnehmers gegen die DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
- Vertraulichkeit: Sicherzustellen, dass zur Verarbeitung der Daten befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO).
- Sicherheit der Verarbeitung (TOMs): Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO zu treffen. Die konkreten Maßnahmen sind unter TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen) detailliert festgehalten (z.B. Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Pseudonymisierung).
- Unterauftragsverhältnisse (Subunternehmer):
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die unter Genehmigte Unterauftragsverarbeiter gelisteten Unternehmen, insbesondere für Hosting- und Wartungsleistungen, als Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter) hinzuzuziehen. Die Beauftragung dieser gelisteten Unternehmen gilt mit Abschluss dieses Vertrages als genehmigt.
- Der Auftragnehmer hat Subunternehmer vertraglich zur Einhaltung der gleichen Datenschutzpflichten zu verpflichten, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
- Beabsichtigt der Auftragnehmer, einen neuen Subunternehmer hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, muss er dies dem Auftraggeber 14 Tage vor der beabsichtigten Hinzuziehung schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb dieser Frist begründeten Einspruch zu erheben (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Erhebt der Auftraggeber begründeten Einspruch, wird HEXLE den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht einsetzen. Können sich die Parteien nicht auf eine alternative Lösung einigen, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Dienst zu.
- Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages durch seine Subunternehmer.
- Unterstützungspflichten:
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantwortung von Anträgen Betroffener (Art. 12-22 DSGVO).
- Unterstützung bei der Einhaltung der Pflichten gem. Art. 32-36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung).
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen: Unverzügliche Meldung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des Auftraggebers an diesen (Art. 33, 34 DSGVO).
- Löschung und Rückgabe: Nach Beendigung des Vertrages die Daten innerhalb von 90 Tagen nach Wahl des Auftraggebers zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
- Drittlandtransfer: Eine Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittländern außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur, sofern die Voraussetzungen der Art. 44–49 DSGVO erfüllt sind (insbesondere Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln). Die aktuell genehmigten Unterauftragsverarbeiter und deren Drittlandsgarantien sind unter Genehmigte Unterauftragsverarbeiter einsehbar.
11.5 Kontrollrechte des Auftraggebers
- Kontrollrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung und der getroffenen TOMs in angemessenem Umfang zu überprüfen, etwa durch Audits oder die Einsichtnahme in Nachweise des Auftragnehmers (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
- Nachweispflicht: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle zur Einhaltung seiner Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und Nachweise zu erbringen.
11.6 Haftung
Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO. Jede Partei haftet gegenüber betroffenen Personen für den gesamten Schaden, der durch eine nicht DSGVO-konforme Verarbeitung verursacht wurde (Art. 82 Abs. 2 DSGVO). Im Innenverhältnis trägt jede Partei den Anteil am Schaden, der ihrem Verschulden entspricht. Der Auftragnehmer haftet insbesondere für Schäden, die aus einer Verarbeitung resultieren, die nicht den Weisungen des Auftraggebers oder seinen eigenen Pflichten aus der DSGVO entspricht.
12. Informationen zu E-Mail-Benachrichtigungen
HEXLE versendet verschiedene E-Mail-Benachrichtigungen im Rahmen der Nutzung unserer Dienste. Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, warum Sie bestimmte E-Mails erhalten:
12.1 Passwort zurücksetzen
Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie oder jemand mit Zugriff auf Ihre E-Mail-Adresse eine Anfrage zum Zurücksetzen Ihres HEXLE-Passworts gestellt hat. Diese E-Mail enthält einen zeitlich begrenzten Code (30 Minuten gültig), mit dem Sie ein neues Passwort festlegen können. Haben Sie diese Anfrage nicht gestellt, können Sie die E-Mail ignorieren — Ihr Passwort bleibt unverändert. Bei wiederholtem ungewolltem Erhalt dieser E-Mail kontaktieren Sie bitte unseren Support.
12.2 Konto verifizieren
Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich soeben für einen neuen HEXLE-Account registriert haben. Um Ihr Konto zu aktivieren und sicherzustellen, dass Sie der rechtmäßige Inhaber dieser E-Mail-Adresse sind, müssen Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Klicken Sie dazu auf den Bestätigungsbutton in der E-Mail. Ohne diese Bestätigung kann Ihr Konto nicht vollständig genutzt werden.
12.3 E-Mail-Adresse bereits verwendet
Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil jemand versucht hat, einen neuen HEXLE-Account mit Ihrer E-Mail-Adresse zu erstellen. Da bereits ein Konto mit dieser E-Mail-Adresse existiert, war die Registrierung nicht möglich. Falls Sie selbst versucht haben, sich erneut zu registrieren, können Sie sich stattdessen mit Ihrem bestehenden Konto anmelden. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte die “Passwort vergessen”-Funktion. Haben Sie diese Registrierung nicht veranlasst, können Sie diese E-Mail ignorieren — Ihr bestehendes Konto bleibt sicher.
12.4 Rechnung
Warum erhalte ich diese E-Mail? Sie erhalten diese E-Mail, weil eine neue Rechnung für Ihre HEXLE-Dienste erstellt wurde. Diese E-Mail enthält Ihre Rechnung als PDF-Anhang oder einen Link zum Download. Die Rechnung dokumentiert die von Ihnen genutzten Leistungen und den fälligen Betrag gemäß Ihrem Vertrag. Bei Fragen zu Ihrer Rechnung steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung.
Stand: März 2026